Im Winter sorgen wir dafür, dass Ihre Wege sicher begehbar und befahrbar bleiben. Wir räumen Schnee, tauen vereiste Flächen mit Streusalz oder – auf Wunsch – mit biologischen Streumitteln auf und streuen Splitt, um Rutschgefahr zu minimieren. Besonders wichtig: Wir übernehmen die Haftung für Schäden aus der Räum- und Streupflicht gemäß § 93 StVO. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und müssen sich nicht selbst um wetterbedingte Gefahren kümmern.