Winterdienst
Im Winter sorgen wir dafür, dass Ihre Wege sicher begehbar und befahrbar bleiben. Wir räumen Schnee, tauen vereiste Flächen mit Streusalz oder – auf Wunsch – mit biologischen Streumitteln auf und streuen Splitt, um Rutschgefahr zu minimieren. Besonders wichtig: Wir übernehmen die Haftung für Schäden aus der Räum- und Streupflicht gemäß § 93 StVO. Damit sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und müssen sich nicht selbst um wetterbedingte Gefahren kümmern.
Häufige Fragen
Was umfasst Ihr Winterdienst?
Wann sind Sie im Einsatz?
Welche Streumittel verwenden Sie?
Übernehmen Sie die Verkehrssicherungspflicht?
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